Stiftungsrecht
Die schweizerische Gesetzgebung für Stiftungen zählt zu den liberalsten weltweit – nur wenige Artikel des Zivilgesetzbuchs regeln das Stiftungsrecht und erlauben eine individuelle Ausgestaltung der Stiftungsorganisation. Dies, zusammen mit den substantiellen steuerlichen Erleichterungen für gemeinnützige Institutionen und ihnen gemachte Zuwendungen, führt dazu, dass gemeinnützige Stiftungen in der Schweiz weit verbreitet sind.
Wir unterstützen Stifter bei der Konzeption ihrer Stiftung und helfen ihnen, optimale Strukturen aufzubauen. Dazu zählen das Verfassen der Stiftungsurkunde und von Reglementen, die Selektion des Stiftungsrats und allfälliger weiterer Gremien sowie sämtliche Kontakte mit der Stiftungsaufsicht und den Steuerbehörden.
Die Stiftungsräte bereits bestehender Stiftungen unterstützen wir bei der korrekten Ausübung ihrer Tätigkeit, der vollständigen und rechtzeitigen Berichterstattung an Aufsichtsbehörden und allen Fragen der Governance.