Das Bundesgericht bestätigt ein Urteil des Kantonsgerichts Genf. Betroffen ist ein Essenslieferdienst mit Sitz im Kanton Genf, der mit Velokurieren Essen an Kunden ausliefert. Der Lieferdienst hat einen Lizenzvertrag mit Uber zur Nutzung der App UberEats abgeschlossen. Die Bestellungen werden über die App abgewickelt. Das Genfer Kantonsgericht hatte 2023 festgestellt, dass der Lieferdienst sein Personal Uber zur Verfügung stelle und damit dem Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und
den Personalverleih unterstehe. Entsprechend hatte es dem Lieferdienst jegliche Tätigkeit bis zum Erhalt der erforderlichen Bewilligung untersagt. Mit Urteil vom 5. Februar 2025 (veröffentlicht am 13. März 2025) bestätigt das Bundesgericht diese Beurteilung. Auch das Bundesgericht sieht die Tatbestandsvoraussetzungen für Personalverleih als erfüllt an. Dabei stellte das Bundesgericht insbesondere darauf ab, dass einzig die App bestimmt, welche Aufträge die Kurier auszuführen haben, dass die App eine Echtzeit-Überwachung der zeitlichen Arbeitsorganisation und des Aktionsradius der einzelnen Kuriere bewirkt, und dass die Kurier gehalten sind, die Bestellungen systematisch anzunehmen.
In der Beratungspraxis ist immer wieder zu beobachten, dass Unternehmen im Bereich des bewilligungspflichtigen Personalverleihs tätig sind, ohne sich dessen bewusst zu sein. Das Urteil des Bundesgerichts wirft ein Schlaglicht auf diese Thematik.
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Bundesgericht, Arrêt du 5 février 2025, IIe Cour de droit public, 2C_46/2024
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