Handels- und Gesellschaftsrecht
Zu unseren Klienten zählen viele mittelständische Unternehmen, die vom Gründer aufgebaut wurden oder in der zweiten oder dritten Generation im Familienbesitz sind. Dank unseres umfassenden betriebswirtschaftlichen Know-hows sorgen wir dafür, dass nicht nur rechtliche Probleme vermieden werden, sondern die unternehmerischen Fragen im Mittelpunkt stehen. Entscheidend ist, was aus Unternehmersicht sinnvoll ist. Abläufe und Prozesse müssen effizient gestaltet werden, und Verträge sollten so ausgestaltet sein, dass sie zu möglichst wenigen juristischen Verwicklungen führen können. Wichtig ist, die verschiedenen Rechtsgebiete vernetzt und gesamthaft zu betrachten. So können gesellschaftsrechtliche Gestaltungsformen und vertragsrechtliche Komponenten häufig steuerliche Folgen haben. Mit umfassenden Kenntnissen aller Möglichkeiten lassen sich unerwünschte Nebeneffekte vermeiden. Unsere Spezialisten verfügen über betriebswirtschaftliche Zusatzausbildungen und unternehmerische Erfahrung aus Verwaltungsratsmandaten. Wir wissen aus jahrelanger praktischer und beratender Tätigkeit, wie sich die Gegebenheiten bei Unternehmen im Laufe der Zeit verändern können, und sehen, welche Entwicklungen das Recht in diesen Bereichen durchläuft.